Dass die zahlreichen Wertschriftengeschäfte nicht vom Pflichtigen selbst, sondern durch die von ihm beauftragte D abgewickelt worden sind, spielt nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung keine Rolle (vgl. BGr, 23. Oktober 2009, 2C_868/2008). In einer solchen Konstellation wäre folglich auch der Kapitalverlust einkommenssteuerwirksam und resultierte bei Steuerbarkeit der den Kapitalverlust ausgleichenden Garantieleistung somit ein Nullsummenspiel. 1 DB.2010.265 1 ST.2010.363 - 12 -