b) Auszugehen ist mit den Parteien auch davon, dass weder ein reines Auftragsverhältnis noch ein Darlehensvertrag vorliegt. Beim in Frage stehenden "Vermögensverwaltungsauftrag mit Wertzuwachs- und Kapitalsicherungsgarantie" handelt es sich vielmehr um einen Innominatkontrakt, dessen Inhalt durch Auslegung zu ermitteln ist. Unterschiedlich legen die Parteien den Vertrag insoweit aus, als die Pflichtigen mit Bezug auf die Garantieleistung primär von einer blossen Kapitalrückzahlung oder allenfalls von einer Schadenersatzleistung ausgehen, während die Steuerbehörde auf steuerbaren Vermögenszuwachs schliesst.