Würdigung der ESTV bei einem Darlehen bzw. bei einem partiarischen Darlehen anzusiedeln sei. Allenfalls könnte die Kapitalgarantie auch als versicherungstechnische Komponente angesehen werden. So sei die D aufgrund von statistischen Überlegungen betreffend langfristige Anlagen davon ausgegangen, dass sie das Risiko eines Wertverlusts übernehmen könne. Sie sei dementsprechend unter dem Vorbehalt einer sechsjährigen Vertragsdauer bereit gewesen, den Schaden einer risikoreicheren Vermögensanlage zu übernehmen. Auch bei dieser Betrachtungsweise falle eine Einkommensbesteuerung ausser Betracht. Selbst wenn man von einem Auftrag ausgehe, ergäbe sich keine Besteuerung der Kapitalgarantie.