b) Die ESTV wurde von der D im Zusammenhang mit der Frage angeschrieben, ob die während der sechsjährigen Vertragszeit im Depot angefallenen und vom Pflichtigen bereits versteuerten Zinsen und Dividenden bei der Besteuerung des garantierten Wertzuwachses bei Vertragsablauf in Abzug gebracht werden können. 1 DB.2010.265 1 ST.2010.363 -6-