mit dieser Erfolgsbeteiligung wird dabei auch das Verwaltungshonorar abgegolten. Rückzüge sind nur im Umfang des jährlich garantierten Wertzuwachses von Fr. 55'000.- bis zum 31. März des folgenden Vertragsjahres zulässig. Weiter ist in Ziff. 9 festgehalten, dass bei vorzeitiger Vertragsauflösung der effektive Wertzuwachs im Verhältnis 70% zu 30% aufzuteilen ist, womit auch die "ordentliche Verzinsung" abgegolten wird. Schliesslich ist in Ziff. 10 aufgeführt, dass eine allfällige negative Vermögensdifferenz zwischen dem garantierten Betrag von Fr. 1'330'000.- und dem tatsächlichen Endvermögen im Sinn der Garantiezusage per 31. August 2006 auszugleichen wäre.