Dabei sichert die D dem Pflichtigen per Vertragsablauf bzw. per 31. August 2006 die Rückzahlung eines Endbetrags von Fr. 1'330'000.-, entsprechend "einer jährlichen Zunahme von CHF 55'000.00 (5.5% ohne Zinseszins auf dem am Anfang des Vertragsverhältnisses eingesetzten Kapital von CHF 1'000'000.00)". Für den Fall einer jährlich höheren Wertzunahme als CHF 55'000.- ist vereinbart, dass der übersteigende Betrag zu 30% an den Pflichtigen und zu 70% (Erfolgshonorar) an die D geht; mit dieser Erfolgsbeteiligung wird dabei auch das Verwaltungshonorar abgegolten.