4 gibt vor, dass die Vermögensverwaltung in erster Linie zum Ziel hat, Kapitalgewinne zu erzielen. Ziff. 6 lässt sich sodann entnehmen, dass die D berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, zur Absicherung bestimmter Vermögenswerte Options- und Futuresgeschäfte (Hedging) zu tätigen. Gemäss Ziff. 9 ist der Vertrag auf 6 Jahre abgeschlossen. Dabei sichert die D dem Pflichtigen per Vertragsablauf bzw. per 31. August 2006 die Rückzahlung eines Endbetrags von Fr. 1'330'000.-, entsprechend "einer jährlichen Zunahme von CHF 55'000.00 (5.5% ohne Zinseszins auf dem am Anfang des Vertragsverhältnisses eingesetzten Kapital von CHF 1'000'000.00)".