Obligationen, Aktien, Anlagefondsanteile, Geldmarktpapier, Festgelder, Edelmetalle, derivative Finanzinstrumente [standartisierte und nicht standartisierte Optionsgeschäfte, Financial Futures etc.], Treuhandanlagen, Barmittel) und des Anlagezeitpunkts anzulegen und zu verwalten. In Ziff. 3 wird die D ermächtigt, mit der Depotbank Retrozessionsvereinbarungen einzugehen, wobei von der Depotbank weitergegebene Kommissionserträge der D zustehen. Ziff. 4 gibt vor, dass die Vermögensverwaltung in erster Linie zum Ziel hat, Kapitalgewinne zu erzielen.