Ziff. 1 hält fest, dass der Pflichtige der D den Auftrag erteilt, ein auf seinen Namen lautendes Depot bei …bank in der Höhe von Fr. 1 Mio. zu verwalten. Dabei ist die D gemäss Ziff. 2 unter Einräumung entsprechender Rechte beauftragt, die Depotwerte selbstständig nach freiem Ermessen und frei in der Wahl der Anlageobjekte (beispielhaft genannt werden: Obligationen, Aktien, Anlagefondsanteile, Geldmarktpapier, Festgelder, Edelmetalle, derivative Finanzinstrumente [standartisierte und nicht standartisierte Optionsgeschäfte, Financial Futures etc.], Treuhandanlagen, Barmittel) und des Anlagezeitpunkts anzulegen und zu verwalten.