2. Umstritten ist allein, ob die dem Pflichtigen von der D pro 2006 gestützt auf den Vermögensverwaltungsvertrag vom 24. August 2000 ausbezahlte Kapitalgarantie im Betrag von Fr. 685'814.60 als steuerbares Einkommen qualifiziert. Von Amts wegen zu prüfen ist aber auch, in welchem Umfang der dem Pflichtigen aus dem gleichen Vertrag unter dem Titel Wertzuwachsgarantie ausbezahlte Betrag von Fr. 330'000.- pro 2006 zu versteuern ist. 1 DB.2010.265 1 ST.2010.363 -5-