Der Steuerkommissär hielt in der Folge an seiner Auffassung fest und schätzte die Pflichtigen am 18. Februar 2010 (Staats- und Gemeindesteuern) bzw. 24. August 2006 (direkte Bundesteuer) - unter Korrektur auf ein steuerbares Einkommen von Fr. 1'042'400.- für die direkte Bundessteuer - nach Massgabe der abgelehnten Vorschläge ein. B. Die hiergegen am 16. März 2010 erhobenen Einsprachen, mit welchen die Pflichtigen unter Hinweis auf ihre im Schreiben vom 9. April 2008 bereits vorgebrach-