Im Einschätzungsverfahren für die Steuerperiode 2006 stellte sich der Steuerkommissär (Korrekturvorschlägen der Wertschriftenabteilung des kantonalen Steueramts folgend) auf den Standpunkt, der per Vertragsablauf ausbezahlte Wertzuwachs sei entgegen der Deklaration wie im Vorjahr mit einem Jahresbetreffnis von Fr. 55'000.- zu versteuern; steuerbar sei dafür aber der unter dem Titel Kapitalsicherungsgarantie ausbezahlte Betrag von Fr. 685'814.60. Gestützt auf diese Sichtweise unterbreitete er den Pflichtigen mit Vorschlägen vom 9. Dezember 2008 für die Steuerperiode 2006 die folgende Einschätzung bzw. Veranlagung: