In der Steuererklärung 2006 deklarierten die Pflichtigen einkommensseitig die vorerwähnte Wertzuwachskomponente von Fr. 330'000.-, wobei sie in den Vorjahren (2000 bis 2005) bereits besteuerte Beträge von insgesamt Fr. 75'473.- in Abzug brachten; zum verbleibenden Nettobetrag von Fr. 254'527.- bemerkten sie in einem Begleitbrief, dass dieser satzbestimmend mit Fr. 50'905.- zu veranschlagen sei, weil er sich auf fünf Jahre verteile. Letzterem lag zugrunde, dass die Steuerbehörde bei der Veran-