Gemäss einer weiteren Mitteilung erfolgte per Juli 2006 schliesslich die Aussetzung des Handels mit der Wandelanleihe wegen einer Gerichtsverhandlung über ein Nachlassstundungsgesuch. Auch wenn diese Aussetzung des Handels erst nach dem Abschluss des Kaufvertrags vom 22. März 2006 erfolgte, konnte es der Pflichtigen nicht entgangen sein, dass sich die C AG in einer schwierigen finanziellen Lage befand (Hinweise dafür finden sich im Kaufvertrag selber); dies gesteht sie denn auch ein. Demnach war im Zeitpunkt des Kaufs ein weiterer erheblicher Preiszerfall der Obligation nicht auszuschliessen sondern vielmehr zu erwarten, womit sich das Geschäft als sehr riskant erwies.