Sollte das Geschäft als für die Pflichtige zu riskant betrachtet worden sein, bleibt rätselhaft, weshalb die Variante Kauf durch Mehrheitsaktionär/spätere Übernahme unter Schadloshaltung desselben hätte vorgezogen werden sollen, ist doch wirtschaftlich mit diesem Vorgehen genau dasselbe Risiko verbunden wie bei einem Kauf von Anfang an. Mithin ist die angeblich gewählte Variante ebenso wenig "finanzierbar". Zudem ist der Inhalt der angeblichen ursprünglichen Vereinbarung zwischen der Pflichtigen und ihrem Hauptaktionär völlig im Dunkeln, existiert doch kein schriftlicher Vertrag.