Dies ergibt einen Marktwert der verkauften Anteile von Fr. 175'000.- (35% von nominal Fr. 500'000.-). Demnach hat die Pflichtige Fr. 300'000.- mehr bezahlt, als die Wandelanleihe zu diesem Zeitpunkt erkennbar wert war. Daraus ergibt sich ohne weiteres eine verdeckte Gewinnausschüttung an den Pflichtigen in diesem Umfang.