1. Die Pflichtige stellt Einschätzungsanträge in Bezug auf die Steuerperiode 1.7.2005 – 30.6.2006 und macht hierzu geltend, dass sie noch keine Einschätzungen erhalten habe. Nach den Ausführungen des kantonalen Steueramts in der Beschwer- de-/Rekursantwort ist die Schlussrechnung für die direkte Bundessteuer 1.7.2005 – 30.6.2006 jedoch am 30. August 2010 und diejenige für die Staats- und Gemeindesteuer 1.7.2005 – 30.6.2006 am 31. August 2010 versandt worden.