demnach habe der Wert der Wandelanleihe 35% von Fr. 500'000.- betragen. Dementsprechend sei eine Abschreibung von Fr. 125'000.- im Geschäftsjahr 1.7.2005 – 30.6.2006 und von Fr. 50'000.- im Geschäftsjahr 1.7.2006 – 30.6.2007 zum Abzug zuzulassen. Dies ergebe unter Berücksichtigung des Verlustvortrags neu einen steuerbaren Reingewinn von Fr. 32'153.-.