Am 12. August 2010 schätzte sie die Pflichtige deshalb für die Staats- und Gemeindesteuern 1.7.2006 – 30.6.2007 mit einem steuerbaren Reingewinn von Fr. 207'100.- und einem steuerbaren Eigenkapital von Fr. 1'764'000.- ein bzw. stellte für die direkte Bundessteuer eine Veranlagung mit gleichem steuerbarem Reingewinn und Eigenkapital in Aussicht. Am 30. August 2008 erging die entsprechende Schlussrechnung/Veranlagungsverfügung für die direkte Bundessteuer. B. Die hiergegen erhobenen Einsprachen vom 13./14. September 2010 wies das kantonale Steueramt am 1. November 2010 ab.