Im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1.7.2006 – 30.6.2007 wies die Pflichtige einen Jahreserfolg von Fr. 151'783.18 aus, welchen sie mit kumulierten Vorjahresverlusten vollständig verrechnete und auf diese Weise einen steuerbaren Reingewinn von Fr. 0.- sowie ein steuerbares Eigenkapital von Fr. 1'654'000.- auswies. Nach durchgeführter Untersuchung stellte die Steuerkommissärin fest, dass die Pflichtige auf der Wandelanleihe im Geschäftsjahr 1.7.2005 – 30.6.2006 eine Abschreibung von Fr. 425'000.- und im Geschäftsjahr 1.7.2006 – 30.6.2007 von Fr. 50'000.- vorgenommen hatte, und kam zum Schluss, dass der Kauf der Wandelanleihe zu einem of-