Sie nutzt lediglich ein Arbeitszimmer in der gemeinsam mit ihrem Lebenspartner bewohnten Dreizimmerwohnung. Dieses ist – soweit aus dem eingereichten Foto ersichtlich ist – mit einem Schreibtisch und einem Büchergestell ausgestattet. Das betreffende Zimmer samt Einrichtung lässt sich auch privat nutzen, was bei einer von zwei Personen bewohnten Dreizimmerwohnung wohl unvermeidlich sein dürfte. Gleiches gilt bezüglich der getätigten Investitionen für EDV (Hardund Software), Bürolampe, Fotoapparat, Handy, CD-Kasten, Laptoptasche, I-Pod.