C. Mit Rekurs bzw. Beschwerde vom 29. Oktober 2010 liessen die Pflichtigen ihren Einspracheantrag erneuern. 1 DB.2010.235 1 ST.2010.330 -3- Das kantonale Steueramt schloss am 19. November 2010 auf kostenfällige Abweisung der Rechtsmittel. Die eidgenössische Steuerverwaltung liess sich nicht vernehmen. Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird – soweit rechtserheblich – in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.