All diese Umstände ändern aber nichts daran, dass die grundlegende Voraussetzung der Darlehenssimulation, nämlich die Absicht, der Gesellschaft dauernd Mittel zu entziehen, nicht erfüllt war. Mithin handelt es sich hier nicht um einen Anwendungsfall der Praxis und Rechtsprechung zur Darlehenssimulation. Vielmehr stellt sich die Frage, ob die Gesellschaft überhaupt über eine eigene wirtschaftliche Existenz verfügte, d.h. ob sich hier nicht vielmehr ein "Durchgriff" auf den Pflichtigen aufdrängt.