Die Frage der Simulation stellte sich für die Pflichtigen erkennbar erstmals mit Auflage vom 10. März 2010 an die Gesellschaft. Zu diesem Zeitpunkt hätte die Buchhaltung 1.1. - 31.12.2009 an sich noch angepasst werden können (Ausdruck am 8. September 2010). Ohne konkrete Hinweise in den Akten rechtfertigt sich aber eine solche Annahme nicht.