2. Umstritten ist die Aufrechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung der C an den Pflichtigen. Der Steuerkommissär erblickt eine solche im Zusammenhang mit dem Stand des Kontokorrents des Pflichtigen bei der Gesellschaft per 31. Dezember 2008 von Fr. 122'821.-, welches er im Fr. 50'000.- übersteigenden Betrag als simuliertes Darlehen qualifiziert.