Das kantonale Steueramt schloss am 25. November 2010 auf Abweisung der Rechtsmittel. Die Eidgenössische Steuerverwaltung liess sich nicht vernehmen. 2. Mit Verfügung vom 5. Januar 2011 wurde den Pflichtigen Frist angesetzt, um die 2008 geltenden Verträge mit der D vorzulegen. Am 7. Februar 2011 reichten sie eine Bestätigung des Vertragspartners ein. Das kantonale Steueramt nahm dazu am 23. Februar 2011 Stellung. Die Kammer zieht in Erwägung: