Die C habe dem Pflichtigen kein Darlehen gewährt, sondern es habe sich um ein Kontokorrent gehandelt, welches durch falsche Zahlungseingänge entstanden sei. Das Kontokorrent sei zudem jederzeit gedeckt gewesen, und im Herbst 2009 sei es wieder ausgeglichen worden. Die praxisgemässe Kreditgrenze von Fr. 50'000.- sei zudem zu tief. Beim ebenfalls streitigen Lohnanteil von Fr. 50'000.- handle es sich um den Bonus 2008; dieser sei zurückgestellt und erst nach Vorliegen des provisorischen Abschlusses Mitte 2009 gutgeschrieben worden, sodass der Anspruch darauf erst 2009 entstanden sei. Auf die entsprechenden Einwendungen in der Einsprache sei das kantonale Steueramt nicht eingegangen.