C. 1. Hiergegen liessen die Pflichtigen am 29. Oktober 2010 Beschwerde bzw. Rekurs erheben und beantragen, auf die Aufrechnungen zu verzichten. Vor der Gründung der C im Herbst 2007 habe der Pflichtige die Geschäfte in der Form einer Einzelfirma geführt. Die Zahlungen eines Grosskunden seien irrtümlich weiterhin über ein privates Fremdwährungskonto geflossen. Seit Ende 2009 würden die Zahlungen auf das Firmenkonto der Gesellschaft geleistet. Die C habe dem Pflichtigen kein Darlehen gewährt, sondern es habe sich um ein Kontokorrent gehandelt, welches durch falsche Zahlungseingänge entstanden sei.