Um als Eigenhändlerin zu gelten, müsste die Haltedauer kurzfristig sein. Dass dies wohl nicht der Fall ist, ergibt sich aus der wiederholt gemachten Aussage der Pflichtigen, dass sie bzw. ihr Eigentümer H bei allen 2007/08 gehandelten Unternehmen, d.h. nicht nur bei der als Beteiligung gehaltenen C AG, als "aktiver industrieller Investor" tätig ist.