Sodann gilt sie auch nicht als Eigenhändlerin im Sinn des Merkblatts, d.h. als gewerbsmässig für eigene Rechnung zum kurzfristigen Wiederverkauf Handelnde. Als solche würde sie als Effektenhändlerin zwar möglicherweise unter das BEHG fallen, jedoch erreicht sie den hierfür notwendigen Effektenumsatz von Fr. 5 Mia. pro Jahr bei Weitem nicht (Rz 23 des Rundschreibens 2008/05 "Effektenhändler" der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA vom 20. November 2008). Die Käufe und Verkäufe beliefen sich im Geschäftsjahr 2007 vielmehr nur gerade auf Fr. 3'327'739.- bzw. Fr. 2'328'118.- und beschlugen zur Hauptsache nur vier bzw. zwei Gesellschaften (D AG, E AG, F AG und G AG).