Sodann trügen Steuerpflichtige, die gewerbsmässig von Dritten ausgegebene Effekten fest übernähmen und sie öffentlich auf dem Primärmarkt anböten, insbesondere das Absatz- und Preisrisiko, d.h. das Risiko, dass die Emission nicht vollständig platziert werden könne und sie so auf einem Bestand an Titeln sitzenblieben, der dann häufig unter dem Einstandspreis veräussert werden müsse. Diese Risiken seien im Einzelnen nur schwer quantifizierbar.