1 DB.2010.231 1 ST.2010.325 -6- b) Zur Klärung der Frage, was in der Praxis unter dem Begriff "Effektenhändler" des Merkblatts verstanden wird und was die Gründe für die darin stipulierten pauschalen Wertberichtigungen auf Handelsbeständen in Wertschriften und Edelmetallen sind, wurde beim kantonalen Steueramt ein Amtsbericht eingeholt.