2. a) Vorliegend hat die Pflichtige im Abschluss 2007 eine pauschale Wertberichtigung von Fr. 2'500'000.- auf ihrem börsenkotierten Wertschriftenbestand per 31. Dezember 2007 von total Fr. 17'726'093.-, entsprechend 14,1%, gebildet. Sie stützt sich dabei einzig auf das erwähnte Merkblatt des kantonalen Steueramts, wonach für Banken und Effektenhändler auf Handelsbeständen in Wertschriften und Edelmetallen eine pauschale Wertberichtigung von 10% (Schweizerische Obligationen) bzw. 20% (übrige Werte) zulässig ist.