Denn in diesem Umfang wird das Risiko ebenfalls als allgemein vorhanden betrachtet. Für eine die Pauschale übersteigende Wertberichtigung muss das Risiko allerdings nach dem Prinzip der Einzelbewertung vollständig nachgewiesen werden. Die Einschätzungspraxis kennt noch weitere pauschale Wertberichtigungen, und zwar für gewisse Branchen. So sieht sie für Unternehmen des Baugewerbes (Hoch- und Tiefbau, Strassenbau, Maler-, Installations- und Dachdeckergewerbe) als Garantierückstellung ohne Nachweis 2% des Umsatzes der zwei dem Bilanzstichtag vorangegangenen Geschäftsjahre vor (Reimann/Zuppinger/Schärrer, § 19 lit.