C. Mit Rekurs bzw. Beschwerde vom 27. Oktober 2010 erneuerte die Pflichtige die Einspracheanträge. Das kantonale Steueramt schloss am 23. November 2010 auf Abweisung der Rechtsmittel. Die Eidgenössische Steuerverwaltung liess sich nicht vernehmen. 1 DB.2010.231 1 ST.2010.325 -3- Am 12. Januar 2011 wurde beim kantonalen Steueramt ein Amtsbericht eingeholt. Dieser wurde am 21. Februar 2011 abgeliefert und die Pflichtige nahm dazu am 11. März 2011 Stellung.