Dabei rechnete er die pauschale Wertschwankungsreserve von Fr. 2'500'000.- auf. Hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern setzte er das steuerbare Eigenkapital unter Erhöhung um die Wertschwankungsreserve auf Fr. 11'637'000.- fest. Die Veranlagung der direkten Bundessteuer wurde mit Steuerrechnung vom 30. August 2010 formell eröffnet. B. Hiergegen erhob die Pflichtige am 20. August bzw. 3. September 2010 Einsprache mit dem Antrag, auf die Aufrechnung der Wertschwankungsreserve zu verzichten. Das kantonale Steueramt wies die Einsprachen am 30. September 2010 ab.