3. Der Pflichtige hat 2007 Fr. 250'000.- in die Pensionskasse des Schweizerischen H einbezahlt und diesen Betrag in der Steuererklärung vom Einkommen abgezogen. In der Rekurs-/Beschwerdeantwort beantragte der Steuerkommissär, diesen Einkauf nicht zum Abzug zuzulassen, da der Pflichtige gemäss eigener Sachdarstellung in der Beschwerde-/Rekursschrift seine Erwerbstätigkeit mit dem Verkauf seiner 1 DB.2010.222 1 ST.2010.311 - 10 -