stanzwert Fr. 689'145.-, Goodwill Fr. 3'200'000.-, kumuliert Fr. 3'889'145.-), so ergibt sich ein Mehrerlös von Fr. 542'236.-. Immerhin liegt aber der Erlös noch erheblich unter dem errechneten Ertragswert; zudem vermag die von den Pflichtigen angewandte "Praktikermethode" nicht zu überzeugen, wenn – wovon hier auszuggehen ist – der Betrieb weitergeführt wird. Insgesamt lässt der Preis keine klare Aussage in die eine noch in die andere Richtung zu und stellt damit – da das kantonale Steueramt beweisbelastet ist – keinen schlüssigen Hinweis auf eine zusätzliche Entschädigungsleistung dar.