bb) Der Wortlaut des Aktienkaufvertrags vom 2. Mai 2007 spricht für die Sachdarstellung der Pflichtigen. In Ziff. 1 und 2 des Vertrags werden Kaufgegenstand und Kaufpreis festgesetzt. Der Kaufpreis für die Aktien setzt sich gemäss Ziff. 2 zusammen aus einem Basiskaufpreis für den Substanzwert der Gesellschaft per 31. Mai 2007 und einer fixen Entschädigung des Goodwills. Der Goodwill für 100% der Aktien wurde auf Fr. 3'200'000.- festgesetzt (Ziff. 2.2), der Substanzwert gemäss Anhang 2 zum Vertrag auf Fr. 689'145.-. Die Zahlung für den Goodwill hat am Datum des Vertragsvollzugs zu erfolgen, diejenige des Basiskaufpreises spätestens am 31. August 2007.