Die aufgelisteten Gegenstände weisen weitgehend eine Doppelnatur auf, indem sie einerseits der Einrichtung der Wohnung bzw. dem persönlichen Gebrauch dienen, ihr Wert aber den Wert des Üblichen weit übersteigt. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass die per 31. Dezember 2008 noch vorhandenen Gegenstände nur noch den Rest des ursprünglichen Bestands darstellen, wofür der Pflichtige bisher einen Erlös von insgesamt Fr. 1'151'100.- erzielt hat. Nach dem Gesagten war ihre Anschaffung zudem mit der Absicht der Selbstvorsorge und damit als Kapitalanlage motiviert und stellen sie einen wesentlichen Teil des Vermögens der Pflichtigen dar.