Die ab 2005 – und somit nach einer langen Haltedauer – regelmässig einsetzenden Verkäufe sind nach der Sachdarstellung der Pflichtigen unter dem Eindruck der fortschreitenden Invalidität, welche zu einer kontinuierlichen Reduktion des Einkommens aus Versicherungsvermittlung führte, sowie angesichts der nicht mehr vermeidbaren Aussicht auf einen Umzug in eine Altersresidenz erfolgt. Selbst wenn deshalb beim Kauf der Gegenstände bereits geplant gewesen sein sollte, diese dereinst zwecks Bestreitung der Lebenshaltungskosten im Alter wieder zu veräussern, ist diese geplante Gewinnerzielung nicht allzu schwer im