1985 trat eine krankheitsbedingte Invalidität des Pflichtigen ein, welche sich über die Jahre zunehmend verschlechterte und IV-Leistungen auslöste. Die ab 2005 – und somit nach einer langen Haltedauer – regelmässig einsetzenden Verkäufe sind nach der Sachdarstellung der Pflichtigen unter dem Eindruck der fortschreitenden Invalidität, welche zu einer kontinuierlichen Reduktion des Einkommens aus Versicherungsvermittlung führte, sowie angesichts der nicht mehr vermeidbaren Aussicht auf einen Umzug in eine Altersresidenz erfolgt.