dd) Der Pflichtige mit Jahrgang 1939 war bis zur Liquidation "seiner" (Einsprache vom 30. Juni 2010) bzw. seiner ersten Ehefrau gehörenden D 1994 bei dieser angestellt. Über seine beruflichen Qualifikationen und Fachkenntnisse ist nichts bekannt, doch ist er – wie der Name seiner damaligen Arbeitgeberin und deren Handelsregisterauszug zeigt – im Bereich des Antiquitätenhandels tätig gewesen und verfügt damit über berufliche Kenntnisse in diesem Bereich. Hingegen war er gemäss seiner Sachdarstellung nie als selbstständig erwerbender Kunsthändler tätig. Nach der Aufgabe der D war er im Rahmen seiner Arbeitsfähigkeit bis 2007 Versicherungsvermittler.