bb) Der Kreis der Käufer ist begrenzt, treten doch insgesamt nur sechs Namen in Erscheinung (G, H, I, K, L, M). Nach Sachdarstellung des Pflichtigen handelt es sich hierbei um langjährige Bekannte, bei M zudem um einen seiner Söhne; die K ihrerseits wird von diesem Sohn geführt, und habe die betreffenden Gegenstände nicht als Vermittler, sondern in eigenem Namen für eigene Vermögensanlage gekauft. Die Kontakte ergaben sich demnach nicht aus einem aktiven Marktauftritt des Pflichtigen; dieser führt denn auch kein eigentliches Verkaufslokal, noch betreibt er Werbung oder sucht sonst durch öffentliche Bekanntmachung nach Käufern.