a.M. Markus Reich, in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Band I/1, 2. A., 2002, Art. 8 N 9 ff. StHG; Neuhaus/Agner/Steinmann, Der gewerbsmässige Wertschriftenhandel nach dem Stabilisierungsprogramm, ST 1999, 593). 3. a) Mit der Steuererklärung 1998 reichte der Pflichtige eine Aufstellung über seine Antiquitäten ein. Demnach befanden sich folgende Gegenstände in seinem Besitz:  1 Salon, 8-teilig  1 Salon, 14-teilig  4 Kommoden  3 Vitrinen  1 Pendule mit Sockel