Kunstgegenstände wechseln – wie erwähnt – nicht gleich oft die Hand wie z.B. Wertpapiere oder andere marktgängige Ware. Im privaten Bereich bleiben sie zudem dem Verwendungszweck entsprechend regelmässig für eine längere Zeit beim Erwerber. Beträgt daher die Besitzesdauer nur Wochen oder Monate bzw. weniger als ein Jahr, stellt dies ein Indiz für das Vorliegen von gewerbsmässigem Handel dar (Jolles/Simonek/Waldburger, S. 81).