Fachkenntnisse bzw. die berufliche Nähe des Erwerbers zum betroffenen Handelsbereich sind bei jeder Art von Handel ein massgebliches Kriterium, das die Vermutung von Gewerbsmässigkeit relativ rasch aufkommen lässt. So setzt derjenige, welcher einen Handel in irgendeiner Form schon beruflich ausübt, die dabei gewonnenen Erkenntnisse naturgemäss auch im privaten Bereich ein und überschreitet daher die Schwelle der schlichten Verwaltung des Privatvermögens wesentlich schneller als eine Nicht-Fachperson.