B. Gegen die Staats- und Gemeindesteuereinschätzung liessen die Pflichtigen am 30. Juni 2010 Einsprache erheben und beantragen, sie mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 32'900.- und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 1'314'000.- einzuschätzen. Die Voraussetzungen für die Annahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit des Pflichtigen seien nicht gegeben.