Am 15. Juni 2010 schätzte sie der Steuerkommissär für die Staats- und Gemeindesteuern 2008 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 367'500.- und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 2'814'000.- sowie für die direkte Bundessteuer 2008 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 367'200.- ein. Darin qualifizierte er den Verkauf der Einrichtungs- und Kunstgegenstände als selbstständige Erwerbstätigkeit und schätzte den Gewinn daraus auf Fr. 334'600.-; dabei ging er vom deklarierten Erlös von Fr. 454'600.- aus und schätzte die Gewinnungskosten gestützt auf Art.