Mit Auflage vom 18. März 2010 und Mahnung vom 18. Mai 2010 führte der Steuerkommissär eine Untersuchung u.a. über die verkauften Gegenstände durch. Die Pflichtigen reichten diverse Unterlagen ein. Am 15. Juni 2010 schätzte sie der Steuerkommissär für die Staats- und Gemeindesteuern 2008 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 367'500.- und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 2'814'000.- sowie für die direkte Bundessteuer 2008 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 367'200.- ein.